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   FG Hamburg, 23.01.2006 - IV 73/04   

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https://dejure.org/2006,16852
FG Hamburg, 23.01.2006 - IV 73/04 (https://dejure.org/2006,16852)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2006 - IV 73/04 (https://dejure.org/2006,16852)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - IV 73/04 (https://dejure.org/2006,16852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzbestimmungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der Ausfuhrerstattung wegen der Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Tierschutzbestimmungen; Zur Frage der Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei der Versagung der Ausfuhrerstattung wegen der Verletzung von Vorschriften; Verstoß gegen ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Ausfuhrerstattung und Tierschutz: Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzbestimmungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hamburg, 12.01.2006 - IV 38/04

    Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus FG Hamburg, 23.01.2006 - IV 73/04
    Nach Auffassung des beschließenden Senats sind für die Lösung des Streitfalles neben den in den Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 10.1.2006 (IV 3/02) und 12.1.2006 (IV 38/04) aufgeführten Bestimmungen die folgenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften maßgebend:.

    Der beschließende Senat hat bereits in seinen Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 10.1.2006 (IV 3/02) und 12.1.2006 (IV 38/04) im Einzelnen dargelegt, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber die Gewährung der Ausfuhrerstattung an das Wohlbefinden der Tiere während des Transports knüpfen und demgemäß die Zahlung von Ausfuhrerstattung (nur) versagen wollte, wenn das Wohlbefinden der Tiere während des Transports nicht gewährleistet war.

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 174/08

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ausfuhrerstattung und Tierschutz

    Der beschließende Senat ist sich bewusst, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13.03.2008 (C-96/06) auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 23.01.2006 (IV 73/04, [...]) u.a. geantwortet hat, dass die zuständige Behörde nach Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 die Ausfuhrerstattung wegen der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG betreffend die Gesundheit der Tiere versagen kann, auch wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Wohlbefinden der beförderten Tiere konkret beeinträchtigt worden ist (Rz. 52).
  • FG Hamburg, 24.11.2009 - 4 K 58/08

    Einhaltung der Tierschutzrichtlinie - Keine Versagung der Ausfuhrerstattung bei

    Mit Beschluss vom 23.1.2006 (IV 73/04) hat der Senat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 74 FGO ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 49/08

    Ausfuhrerstattung: Ausfuhrerstattung und Tierschutz - Grundsatz der

    Der erkennende Senat hat in diesem Kontext bedacht, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13.03.2008 (C-96/06, [...]) auf ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats (Beschluss vom 23.01.2006, IV 73/04, [...]) u.a. geantwortet hat, dass die zuständige Behörde nach Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 die Ausfuhrerstattung wegen der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG betreffend die Gesundheit der Tiere versagen kann, auch wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Wohlbefinden der beförderten Tiere konkret beeinträchtigt worden ist (Rz. 52).
  • FG Hamburg, 20.05.2008 - 4 K 25/08

    Ausfuhrerstattung: Einhaltung der Richtlinie über den Schutz von Tieren beim

    Der erkennende Senat hat in diesem Kontext bedacht, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13.3.2008 (C-96/06, [...]) auf ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats (Beschluss vom 23.1.2006, IV 73/04, [...]) u.a. geantwortet hat, dass die zuständige Behörde nach Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 die Ausfuhrerstattung wegen der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG betreffend die Gesundheit der Tiere versagen kann, auch wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Wohlbefinden der beförderten Tiere konkret beeinträchtigt worden ist (Rz. 52).
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